Personenschutz für Linearbeschleuniger
Gemäß der RöV und StrlSchV dürfen Linearbeschleuniger nur dann aktiviert werden, wenn das medizinische Personal den Bestrahlungsraum verlassen hat.
Das Personenschutzsystem von CONDAS ist so konzipiert, dass der Beschleuniger erst dann eingeschaltet werden kann, wenn die letzte MTA/Arzt den Raum verlassen hat.
Um dies zu gewährleisten, tragen sämtliche Mitarbeiter einen Transponder am Körper. Kommt ein Transponder in den Lesebereich der Antennen A oder B, wird der Transponder aktiviert und das Personenschutzsystem registriert, ob die Person in den Raum geht oder diesen verlässt.
Um sicher zu stellen, dass der Transponder in jeder Lage gelesen wird, ist er mit einer dreidimensionalen Antenne ausgerüstet. Dies entspricht den Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Personenschutzsystem. Bei Transpondersystemen mit einer oder zwei Antennen/Spulen ist das nicht gewährleistet.
Ein optionaler Radarmelder registriert auch Personen, die ohne Transponder den Bestrahlungsraum betreten. Erst wenn das Fachpersonal den Raum überprüft hat, ob das Betreten rechtmäßig ist und anschließend den Bestrahlungsraum verlassen hat. Kann der Beschleuniger eingeschaltet werden.
Technische Änderungen vorbehalten.
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